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Bis zum Ende des Lebens

Unser Ziel ist es, Sterbenden und ihren An- und Zugehörigen eine Betreuung zu ermöglichen, die körperliche, psychische, soziale und spirituelle Bedürfnisse berücksichtigt – für ein möglichst erfülltes Leben bis zum Tod.

Unsere Leitsätze

  • Sterben ist ein natürlicher Prozess des Lebens.
  • Die Sterbenden stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
  • Wir ermöglichen Selbstbestimmung bis zum Ende des Lebens.
  • Wir unterstützen Sterbende und ihre Zugehörigen bei einem würdevollen Abschied.
  • Wir bieten Trauernden nach dem Tod eines geliebten Menschen Begleitung.

Unsere Arbeit berücksichtigt auch die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V., dem Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband e. V. und der Bundesärztekammer.

Unser Haltungspapier

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 festgestellt, dass das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Grundgesetz- GG-) auch die Freiheit einschließt, sich selbst zu töten und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Zugleich hat das Gericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 Strafgesetzbuch -StGB-) für verfassungswidrig erklärt. Damit ist der Suizid ebenso wie die Beihilfe in Deutschland grundsätzlich legal.
Angesichts dieser Rechtslage befindet sich das komplexe Themengebiet der Suizidbeihilfe in einer umfassenden gesellschaftlichen und politischen Debatte.
Vor diesem Hintergrund sehen wir uns in der Verantwortung, unsere Position und unseren Umgang zu und mit diesem Thema durch das nachfolgende Haltungspapier darzulegen und hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig zu überprüfen.

Gemeinsam mit den großen Fachverbänden und Gesellschaften wie dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin u.a.m. setzt sich der Hospizkreis Senden e.V. nachdrücklich dafür ein, dass Staat und Gesellschaft alles Erdenkliche tun, damit das Leben bis zuletzt und damit auch das Sterben selbstbestimmt und in Würde erfolgen können. Staat und Gesellschaft dürfen nicht darin nachlassen, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu fordern, zu schaffen und zu erhalten.
Grundgedanke der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern.
Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die psychosoziale Begleitung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen sowie Zugehörige in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen.
Ein offener und respektvoller Umgang mit Sterbewünschen gehört zum unverzichtbaren Bestandteil unserer hospizlichen Arbeit. Sterbewünsche sind ernst zu nehmen. Eine Bewertung des Wunsches nach vorzeitiger Beendigung des Lebens erfolgt nicht.
Wenn im Einzelfall ein Mensch bei fortgeschrittener Erkrankung bei einem Sterbewunsch einen assistierten Suizid plant, lassen wir ihn dabei nicht allein, sondern begleiten ihn.

Dabei geht es ausschließlich um die Begleitung im Sinne des Hospizgedankens. Wir schenken dem Menschen Aufmerksamkeit und Zeit.
Suizid und Suizidbeihilfe sind rechtlich zulässige Möglichkeiten. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf und keine Verpflichtung, Beihilfe zum Suizid zu leisten.
Wir, der Hospizkreis Senden e.V., werden von unserer Seite die Beihilfe zum Suizid weder anbieten noch bewerben.
Ehrenamtlich oder hauptamtlich tätige Mitarbeitende können zu keiner Zeit verpflichtet werden, eine Begleitung bei der Durchführung eines assistierten Suizides zu übernehmen oder fortzuführen.

Wir erkennen an, dass es Menschen gibt, für die Sterben eine gewünschte Perspektive und Lösung sein kann.
Wir stellen uns gemeinsam mit den betroffenen Personen der Auseinandersetzung mit Sterben und Tod. Dabei gehen wir davon aus, dass Sterbewünsche nicht primär Suizidwünsche sind, sondern vorrangig Ausdruck existenzieller Krisensituationen sein können.
Wir weichen Gesprächen über Suizidwünsche nicht aus. Statt vorschnell einen Todeswunsch als konkrete Handlungsaufforderung zur Unterstützung durch Suizidbeihilfe zu verstehen, müssen dem betroffenen Menschen die verschiedenen Therapieziele und die Vielzahl der zur Verfügung stehenden alternativen Optionen verständlich erläutert werden: Dazu gehören neben einer ausführlichen Beratung und hospizlich palliativen Versorgungen mit dem Ausschöpfen leidensmindernder Medizin u.a. auch die Möglichkeiten

  • des Nichtbeginns oder Abbruchs medizinischer Behandlungen
  • eines freiwilligen Verzichts auf Essen und Trinken
  • einer palliativen Sedierung bei entsprechender Indikation
Schwerstkranke Menschen befinden sich häufig in schwierigen Situationen und sind deshalb besonders verletzlich. Bei der Auseinandersetzung mit Sterbewünschen ist die Gefahr für Fremdbestimmung groß. Das muss kritisch mitbedacht werden. Diese Menschen müssen davor geschützt werden, dass von ihnen geäußerte Wünsche unkritisch erfüllt werden, insbesondere, wenn Hinweise darauf bestehen, dass diese nicht freiverantwortlich, wohlerwogen und nachhaltig sind.
Es ist hilfreich und wünschenswert, wenn sich Menschen rechtzeitig Gedanken über Sterben und Tod machen und entsprechende Regelungen für ihre eigene Zukunft treffen. Hierzu zählen die Erteilung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung (Advance Care Planning – ACP).

Diese Möglichkeiten unterstützen und fördern selbstbestimmtes Leben.

Wir, der Hospizkreis Senden e.V., sind schlussfolgernd dem Grundgedanken der ambulanten Hospizarbeit verpflichtet:

  • Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Zugehörigen stehen im Zentrum unserer ambulanten Hospizarbeit
  • Wir bleiben in Begleitung – bis zuletzt
  • Wir nehmen jeden Sterbewunsch ernst
  • Wir lassen Sterbewillige nicht allein
  • Wir lassen niemanden allein

Unsere Hospizarbeit ist

Wir unterstützen das Leben bis zum Ende.

Unsere Arbeit ist geprägt von Empathie, Verständnis und Fürsorge.

Wir berücksichtigen die medizinischen, pflegerischen, spirituellen und psychosozialen Bedürfnisse des Sterbenden.